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Feuerwehr gibt Tipps zu Silvester

[REGION HANNOVER]

Damit der Rutsch in das neue Jahr nicht mit einer bösen Überraschung beginnt, wird an dieser Stelle auf den verantwortungsvollen Umgang mit den pyrotechnischen Gegenständen hingewiesen. Schäden oder Belästigungen für die Feuerwerker und von Dritten gilt es zu vermeiden. Jede Person, die einen Feuerwerkskörper zündet, haftet für den daraus entstandenen Schaden..

Der Verkauf des Silvesterfeuerwerks erfolgt vom 29.Dezember bis einschließlich 31. Dezember. Für das traditionelle Silvesterfeuerwerk sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 zulässig. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verwendung von Knallkörpern und Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. „Unmittelbare Nähe“ bedeutet, dass bei Hochfeuerwerk (beispielsweise Raketen) ein Mindestabstand von 200 Metern und bei stehenden oder geworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Mindestabstand von 35 Metern zu diesen Gebäuden einzuhalten ist.

Deshalb geben die Brandschützer schon jetzt einige Tipps:

Achten Sie auf Kinder. Kinder können die Gefahren von Feuerwerk nicht einschätzen. Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten Sie darauf achten, dass sich insbesondere kleine Kinder in sicherem Abstand vom Feuerwerk aufhalten, um gefährliche Verletzungen wie Erblindungen, Taubheit oder Verbrennungen zu verhindern.

Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Menschen oder Tieren. Sicherer ist das Entzünden von am Boden abgelegten Feuerwerkskörpern.

Halten Sie Abstand zu brennbaren Gegenständen. Feuerwerk sollte nur im Freien und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen (z.B. Briefkästen, Papiercontainer oder Hecken) verwendet werden. Berücksichtigen Sie hierbei auch Ihre Vorräte an Feuerwerkskörpern und stellen Sie Wasser als Löschmittel bereit, um gegebenenfalls schnell Löschmaßnahmen ergreifen zu können.

Berücksichtigen bei der Nutzung von Höhenfeuerwerk die Flugbahn, um besonders nahe Altbauten Dachstuhlbrände zu vermeiden. Raketen lässt man am besten aus Getränkeflaschen in den Himmel steigen. Wichtig ist dabei ein fester Stand der "Startrampe".

Verwenden Sie nur geeignete Feuerwerkskörper. Bitte beachten Sie die Sicherheitsanweisungen der Hersteller der Feuerwerkskörper und verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit dem Prüfzeichen der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung). Ungeprüftes Feuerwerk kann teilweise ein Vielfaches an gefährlicher Sprengwirkung normaler Knallkörper aufweisen. Signalmunition und Seenotraketen sind als Feuerwerk ungeeignet und gefährlich. Auch das Öffnen, Manipulieren und Verändern von Knallkörpern kann lebensgefährlich sein.

"Blindgänger" sollten sie nicht erneut benutzen. Wenn die Lunte von Feuerwerk nicht mehr sichtbar glimmt, keinesfalls ein zweites Mal anzünden. Da Kinder häufig am nächsten Tag Reste von Feuerwerk suchen, entfernen sie nach Möglichkeit gefährliche Blindgänger. Auch beim Tischfeuerwerk auf Sicherheitsmaßnahmen achten. Für den Gebrauch in geschlossenen Räumen sollten sie nur geeignetes Tischfeuerwerk verwenden. Bitte beachten sie, dass es auch hierbei zu Funkenflug kommen kann. Eine geeignete, nicht brennbare Unterlage kann Schäden an Ihrer Einrichtung und eine Brandentstehung verhindern.

Schließen sie in der Silvesternacht alle Fenster. Durch geöffnete Fenster (auch in Kippstellung) können brennende "Irrflieger" in Gebäude gelangen. In der Silvesternacht empfiehlt die Feuerwehr deshalb, sämtliche Fenster und sonstige Öffnungen zu schließen.

Halten Sie einen Eimer mit Wasser bereit. Als Sicherheitsmaßnahme wird empfohlen, einen Eimer mit Wasser, einerseits als Löschmittel und andererseits zum Kühlen von evt. Brandverletzungen bereitzustellen. Falls es doch zu einem Feuer kommen sollte, über den Notruf 112 erreichen Sie jederzeit die Feuerwehr.

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