Region Hannover

Caren Marks begrüßt Gesetzentwurf zur Frauenquote

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Seit 20 Jahren garantiert das Grundgesetz in Artikel 3 die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen. "Für die Arbeitswelt gilt dies aber nicht überall", stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks fest. Daher freue sie sich, dass im Bundestag der Gesetzentwurf zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in erster Lesung beraten wurde.

Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf soll der Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich erhöht werden. Derzeit beträgt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 200 größten deutschen Unternehmen 18,4 Prozent, in den Vorständen gar nur 5,4 Prozent. Zukünftig gilt eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. "Es wird Zeit, dass wir nun ernst machen mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern, nachdem jahrelange Appelle und Selbstverpflichtungen nichts gebracht haben", betont Caren Marks. Und: "Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute". Sie ist sicher, dass die Quote Strukturen aufbrechen und die Unternehmenskultur verbessern werde. "Dieses Gesetz wird Signalwirkung auch auf anderen Ebenen entfalten".

Der Bund wird mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu werden das Bundesgremienbesetzungsgesetz sowie das Bundesgleichstellungsgesetz novelliert.

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