Region Hannover

Miersch setzt sich für bundeseinheitliches Verbot von Gentechnik ein

[REGION]

In einer gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des sogenannten „Opt-out“ setzt sich der Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Miersch, Umweltpolitischer Sprecher des SPD-Bundestagsfraktion und direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises 47, zu dem auch Lehrte, Sehnde und Uetze gehören, für ein bundeseinheitliches Verbot der Gentechnik ein.
.

Mit seinen Mitunterzeichnern Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg Vorpommern, Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, und Dr. Wilhelm Priesmeier, Landwirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gibt er folgendes bekannt:

"Die SPD begrüßt die europäische Regelung zum Opt-out, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen.

Die Unterzeichner bekräftigen unter Hinweis auf den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 5. September 2014 sowie dem Beschluss des Bundesrates „Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen“ vom 11. April 2014 ihre Forderung nach einer nationalen Umsetzung, die GVO-Anbauverbote bundeseinheitlich regelt. Die Umweltministerkonferenz hat sich am 24.10.2014 für eine bundesweite Lösung ausgesprochen, um die jeweiligen GVO-Anbauverbote bundeseinheitlich auszusprechen. Eine bundesländerspezifische Regelung, wie es der Vorschlag von Landwirtschaftsminister Schmidt vorsieht, kommt für uns vor dem Hintergrund eines möglichen „Flickenteppichs“ nicht in Frage.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu verpflichtet, die Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik anzuerkennen. Daraus resultiert, dass die Möglichkeit der Verhinderung des GVO-Anbaus durch Opt-out immer genutzt werden muss.

Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Umwelt sowie die Sorgen und Vorbehalte der Bevölkerung müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Wir können vor diesem Hintergrund keine verschiedenen föderalen Herangehensweisen bei diesem wichtigen Thema erlauben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. November 2010 darauf hingewiesen, dass die Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material, einmal in die Umwelt ausgebracht, schwer oder gar nicht begrenzbar sei. Es verwies auf die besondere Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, der nach Artikel 20a des Grundgesetzes den Auftrag habe, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“

Dieser Verantwortung sind wir verpflichtet und erwarten von der Bundesregierung die Umsetzung bzw. Beachtung der genannten Beschlüsse."

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"