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Lehrte: Benzindiebstahl in Ahlten, Radfahrer fährt mit 2,38 Promille und Autofahrer unter Drogeneinfluss

[LEHRTE]

Bislang unbekannte Täter haben in der Zeit zwischen Mittwoch, 25. Februar, 16 Uhr und Donnerstag, 26. Februar, 10 Uhr, in der Hannoverschen Straße in Ahlten an einen auf einem frei zugänglichen Grundstück abgestellten Pkw der Marke Volkswagen (Typ Passat, Farbe grün) gewaltsam den Tankdeckel geöffnet und entwendeten in der Folge etwa 30 Liter Superbenzin. Täterhinweise konnten bislang nicht erlangt werden. Der Schaden kann noch nicht genau beziffert werden, dürfte aber im mittleren dreitstelligen Eurobereich anzusiedeln sein. Die Polizei Lehrte bittet Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall machen können, sich unter der Rufnummer 05132 / 827-0 an die hiesige Dienststelle zu wenden.

Anlässlich gezielter Verkehrskontrollen mit dem Hintergrund "Fehlverhalten durch Radfahrer" wurden am gestrigen Tage in Sehnde diverse Radfahrer angehalten und kontrolliert. Hierbei konnten insgesamt vier Verkehrsverstöße festgestellt werden. Gegen drei Radfahrer wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (Fahren entgegen der Fahrtrichtung) eingeleitet. Sie erwartet ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. Hervorzuheben ist ein 63 Jahre alter Radfahrer aus Sehnde, welcher die Peiner Straße mit seinem Fahrrad ebenfalls entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befuhr. Er wurde angehalten und auf sein Fehlverhalten hin angesprochen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass er nicht unerheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,38 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Darüber hinaus wurde dem Radfahrer die Weiterfahrt unter Alkoholeinfluss untersagt.

Gestern, 26. Februar, gegen 8:20 Uhr, wurde in Sehnde, Nordstraße, ein 51-jähriger Pkw-Fahrer aus Algermissen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten des PK Lehrte fest, dass der Kontrollierte vor Fahrtantritt Drogen konsumiert haben muss. Zudem wurde im Pkw-Innenraum eine geringe Menge Marihuana aufgefunden.Eine Blutprobe wurde entnommen. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Den Kontrollierten erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen "Fahren unter Drogeneinfluss" und ein Strafverfahren wegen Drogenbesitzes.

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