Schulausschuss: Soll ein Teil der Großburgwedeler Grundschüler in Kleinburgwedel unterrichtet werden?
Am kommenden Montag, 16. März, findet ab 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Schulausschusses der Stadt Burgwedel im Sitzungszimmer des Rathauses in Großburgwedel statt. . Auf der Tagesordnung steht unter anderem die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Stadt Burgwedel zum Schuljahr 2016/17. Hintergrund dieser Satzungsänderung sind die räumlichen Kapazitäten der Grundschulen in Großburgwedel und Kleinburgwedel. Während in Kleinburgwedel Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, haben die 17 Klassen in Großburgwedel nur 17 Räume zur Verfügung. Für Kleingruppenarbeiten werde heute auf den Flur ausgewichen. Rückzugsmöglichkeiten im Rahmen der Inklusion, separate Räume für Förderschullehrer und Beratungslehrer gebe es nicht beziehungsweise Angebote können derzeit nur im Rahmen von Doppelnutzungen vorgehalten werden. Erst im Schuljahr 2016/17 sei entsprechend der Planung damit zu rechnen, dass aufgrund geringerer Anmeldezahlen ein Klassenraum frei werde. Zudem ist die Rektorenstelle in Kleinburgwedel weiterhin unbesetzt. Hier fand sich bislang kein geeigneter Bewerber, zumal es bei der Ausgestaltung der Rektorenstelle hinsichtlich Besoldung und Anzahl der Freistellungsstunden auf die Schüleranzahl ankäme.
Um einerseits die Raumsituation zu entschärfen, wie aber auch die Rektorenstelle besser ausgestalten zu können, soll auf Vorschlag der Stadtverwaltung die Grundschule in Kleinburgwedel in den nächsten 4 Jahren von derzeit 77 auf etwa 135 Schülerinnen und Schüler anwachsen und die Jahrgänge somit 2-zügig unterrichtet werden. Daher sollen zukünftig teilweise Grundschüler aus Großburgwedel in die Kleinburgwedeler Grundschule gehen. Hierzu ist eine neue Festlegung der Grundschulbezirke notwenig, die wenigstens einen Monat vor Beginn des Aufnahmeverfahrens für die Grundschüler stattgefunden haben muss. Daher wären für das Schuljahr 2016/17 spätestens im Mai diesen Jahres die Schulbezirke festzulegen.