Anlieferungsmöglichkeiten von Brennmaterial für die Osterfeuer
Die Freiwilligen der Feuerwehr, Retten, Löschen, Bergen und Schützen nicht nur in ihrer Freizeit, sondern sie organisieren und veranstalten auch Feste für unserer Dörfer..
Die Feuerwehren sind dabei bedacht die Tradition aufrecht zu halten und den Bewohnern der Ortschaften einen gemütlichen und geselligen Abend zu bereiten, um die Bürgernähe zu erhalten und auch Neubürgern die Möglichkeit zu geben, sich kennen zu lernen oder neue Bekanntschaften zu knüpfen. An verschiedenen Tagen werden die Osterfeuer traditionell meist durch die Kinder und Jugendlichen der Freiwilligen Feuerwehren bei Dämmerung durch Fackeln entzündet. Die Holzansammlungen werden vor dem Entzünden noch einmal gewendet, damit sich keine Tiere im Unterholz befinden. Die Freiwilligen der Feuerwehr bauen Stände auf, um für das leibliche Wohl in den Ortschaften auf unterschiedliche Art und Weise an dem Abend bestens für Sie zu sorgen. Die Feuer werden an den traditionellen Osterfeuerplätzen auch in diesem Jahr abgebrannt:
Am Sonnabend, 4. April
Isernhagen HB – An der Beeke Ecke Hagenstr – Richtung Isernhagen K.B.
Isernhagen NB – Hinter dem Standesamt, Begegungsstätte, Buhrschen Stiftung / Jguendtreff, Am Ortfelde 74
Neuwarmbüchen – Festplatz, Rothenfeld
Kirchhorst – Feldweg Verlängerung Schilfgrund
Am Sonntag 5. April
Altwarmbüchen – Helleweg (Am Schulzentrum)
Isernhagen FB – Hauptstraße 24 – hinter der Feuerwehr
Um eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten, sind feste Anlieferungszeiten von Brennmaterialien festgelegt worden – es bestehen noch folgende Terminmöglichkeiten:
Altwarmbüchen: Sonnabend, 28. März und 4. April jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr
Neuwarmbüchen: Sonnabend, 28. März und 4. April jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr
Kirchhorst: Sonnabend, 28. März jeweils von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Isernhagen H.B.: Sonnabend, 28. März und 4. April jeweils von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Isernhagen F.B.: Sonnabend, 28. März von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Für Isernhagen N.B. besteht kein Bedarf an Brennmaterial.
Für die Einwohner der Gemeinde besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser festen Zeiten Ast- und Strauchwerk als Brennmaterial auf den Osterfeuerbrennplätzen abzuliefern. Zu diesem Zweck sind die Schranken zu den Brennplätzen geöffnet. Die Feuerwehr ist angewiesen, die angelieferten Brennmaterialien zu kontrollieren und ungeeignete Materialien zurückzuweisen (zum Beispiel kein behandeltes Holz, keine Baumstämme). Personen, die außerhalb der genannten Anlieferungszeiten oder andere Brennmaterialien als Ast- und Strauchwerk ablagern, verstoßen gegen das Abfallbeseitigungsgesetz und werden ordnungsrechtlich verfolgt.