Sehnde

Standfestigkeitskontrollen auf allen kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde in der nächsten Woche

[SEHNDE]

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Stadt Sehnde verpflichtet, alle stehenden Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen regelmäßig auf versteckte Mängel zu überprüfen. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer maximalen Kraft von 50 kg (normale horizontale Armkraft) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Frost, starke Regenfälle, Witterungseinflüsse, Senkungen durch Hohlräume und ähnliches können die Standfestigkeit der Grabmale beeinträchtigen.

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Sehnde wird ab dem 10. Juni die ”Druckprüfungen” entsprechend den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften durchführen lassen. Alle Nutzungsberechtigten und somit Verantwortlichen einer Grabstelle sind nach der aktuell gültigen Friedhofsatzung der Stadt Sehnde gemäß § 27 Abs. 1 – 3 für jeden Schaden haftbar, der durch Umstürzen von Grabsteinen verursacht wird.

Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist Annegret Bädje, Telefon 05138/707-239 oder friedhofs-verwaltung@sehnde.de.

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