Wedemark

Weg für Rückzahlung der Kitagebühren frei: Erstattung erfolgt automatisch nach Beendigung des Arbeitskampfes

[WEDEMARK]

Am vergangenen Montag hat der Rat der Gemeinde Wedemark die Kita-Gebührensatzung dahingehend geändert, dass Rückzahlungen der Gebühren bei längeren Ausfallzeiten durch Streikmaßnahmen möglich sind.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Anzahl der Tage, an denen die Einrichtungen nicht besucht werden konnte. Bei Inanspruchnahme eines Notplatzes entfällt die Erstattung. Auch führen gewährte Ermäßigungen und Zahlungsrückstände zu Abzügen bei der Erstattung.

Der Erstattungsbetrag pro Tag richtet sich nach dem 365. Teil der Jahresgebühr, abgerundet auf volle Eurobeträge.

Die Erstattung erfolgt automatisch. Es müssen keine Anträge auf Erstattung bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Die Erstattung erfolgt aber erst nach Ende der Arbeitskampfmaßnahmen. Bei der derzeitigen Tarifauseinandersetzung heißt das: Auch wenn der Streik derzeitig aufgrund der Friedenspflicht während der Schlichtung ausgesetzt ist, ist der Arbeitskampf noch nicht beendet. Erst nach einer erfolgreichen Schlichtung oder anderweitig erfolgter Tarifeinigung wird mit der Berechnung und Erstattung der Gebühren begonnen.

Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass betroffene Eltern unbedingt die Gebühren weiterzahlen sollten, da ansonsten gegebenenfalls Mahngebühren oder Säumnisforderungen zu erwarten sind.

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