Uetze

Neuordnung der Uetzer Schiedsamtsbezirke

[UETZE]

In der Gemeinde Uetze werden zum 1. Juli die beiden bestehenden Schiedsamtsbezirke neu aufgeteilt. Zum Schiedsamtsbezirk 1 gehören: Altmerdingsen, Hänigsen, Obershagen und künftig auch Katensen, Schwüblingsen sowie von der Ortschaft Uetze der Bereich Irenensee/Spreewaldseen. Im Schiedsamtsbezirk 2 verbleiben Dedenhausen, Dollbergen, Eltze und Uetze ohne den Bereich Irenensee/Spreewaldseen. Durch die Neuaufteilung wird eine bessere Verteilung der Einwohnerzahlen auf die beiden Bezirke erreicht.

Schiedsmann für den Bezirk 1 ist derzeit Herr Rolf-Peter Brandes, Steindamm 6, aus Hänigsen. Zum Schiedsmann für den Bezirk 2 wurde Albrecht Matern, Humboldtstr. 14, Uetze, kürzlich für eine weitere Amtszeit gewählt. Beide Schiedsleute vertreten sich gegenseitig.

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie werden von der Gemeinde gewählt und schlichten in bestimmten strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konflikten. Nachbarrechtliche Konflikte gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie vermögensrechtliche Angelegenheiten und manche Strafsachen, zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung und leichte Körperverletzung. Ihre Tätigkeit zielt auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien ab und entlastet so die Gerichte. Wird eine solche Lösung erzielt, trägt dies vielfach mehr zum Rechtsfrieden bei als ein gerichtliches Urteil. Einigen sich die Parteien vor der Schiedsperson, ist der geschlossene Vergleich für einen Zeitraum von 30 Jahren rechtlich bindend. Bei bestimmten Delikten ist es gesetzlich vorgeschrieben, vor einer möglichen Klage einen Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt zu unternehmen.

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