Region Hannover
60 Euro fürs Schwarzfahren: GVH folgt bundesweiter Verordnung
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Wer ohne gültigen Fahrschein in den Bussen und Bahnen der GVH-Partner erwischt wird, muss ab 1. Juli 2015 ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) bezahlen: Der Großraum-Verkehr Hannover (GVH) folgt der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und hat seine Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen angepasst.
Ab dem obengenannten Datum müssen Schwarzfahrer anstelle der bisherigen 40 Euro mit einer Forderung in Höhe von 60 Euro rechnen. Wird das EBE nicht binnen 14 Tagen gezahlt, steigt die Forderung auf 67 Euro (bisher: 47 Euro). Das bundesweit einheitlich geregelte EBE wurde das letzte Mal im Jahr 2003 erhöht.