Region Hannover

Marks: Umstrittenes Frackinggesetz vorerst gestoppt

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Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf zu Fracking ist von der Tagesordnung genommen worden, da es seitens der SPD-Bundestagsfraktion weiteren Beratungsbedarf gibt. Dies teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks mit.

Sie erläutert dazu: "Oberstes Ziel eines Gesetzentwurfs zu Fracking muss sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für mich und die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden".

Fracking sei eine Risikotechnologie, die nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen werden dürfe, so Marks weiter: "Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben. Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden, und gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen. Unser Koalitionspartner muss sich bewegen, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird."

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. "Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt", stellt Caren Marks fest.

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