Wedemark

Bürgermeister Zychlinski begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

[WEDEMARK]

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit einstimmigem Votum entschieden, dass die Einführung des Betreuungsgeldes im Jahr 2013 verfassungswidrig war. Wedemarks Bürgermeister Helge Zychlinski begrüßte die Entscheidung der obersten Bundesrichter. "Das ist der Schlusspunkt für eines der unwürdigsten Kapitel der Familienpolitik. Das Betreuungsgeld läuft allen integrativen Gedanken, mit denen sich Politik und Verwaltung seit Jahren intensiv befassen, zuwider", so Helge Zychlinski. Der Bürgermeister fordert vom Bund, die nunmehr durch richterliche Entscheidung frei werdenden Gelder in die Qualität und den Ausbau von Krippen zu investieren.

Grundsätzlich sieht Zychlinski zwei zentrale Probleme beim Betreuungsgeld: "Die überholten Rollenmuster, die das Betreuungsgeld abbildet, dürfen nicht auch noch gefördert werden. Außerdem sind vor allen Dingen Kinder aus bildungsfernen Familien oder Familien mit Migrationshintergrund auf die frühe und wichtige Förderung in einer Kita angewiesen." Doch gerade bei diesen Familien zeichne sich ab, dass sie ihre Kinder durch den finanziellen Anreiz des Betreuungsgeldes eher zu Hause behalten, sagte Zychlinski weiter.

"Es ist also ein Gebot der Chancengleichheit, das Betreuungsgeld jetzt endlich wieder einzudampfen und das Geld sinnvoll zu investieren – nämlich in die kommunalen Kindertagesstätten."

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