Isernhagen

Widerspruchsrecht bei Datenübermittlungen

[ISERNHAGEN]

Das Niedersächsische Meldegesetz (§§ 30, 33 und 34 NMG) und das Melderechtsrahmengesetz (18 Abs. 7 MRRG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen

  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • zu Altersjubiläen
  • zu Ehejubiläen
  • an Parteien, Wählergruppen usw.
  • an Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
  • an Träger für Abstimmungen, Volks-/Bürgerbegehren, Volksinitiativen
  • zur Internetauskunft
  • an Adressbuchverlage
  • an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Wer von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, teilt dies bitte schriftlich dem Bürgerbüro mit oder nutzt das entsprechende Formular auf www.isernhagen.de oder im Rathaus, Bürgerbüro, Bothfelder Str. 29 in Altwarmbüchen, Tel.: 0511 6153-300.

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