Antragsfrist für die Erstattung von baulichen Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm beginnt
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm können Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm auf Antrag erstattet werden.Für Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohnungen oder Wohnhäusern in Isernhagen kann ein Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn sich das Objekt innerhalb der sogenannten Nachtschutzzone befindet.
Da die Nachtschutzzone in der Gemeinde Isernhagen einen Dauerschallpegel von weniger als 60 dB (A) ausweise, können Erstattungen ab dem 22. September 2015 bis spätestens zum 21. September 2020 beantragt werden.
In der Nachtschutzzone werden grundsätzlich nur Aufwendungen für Räume, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzt werden, erstattet. Dies können beispielsweise Belüftungseinrichtungen sein. Ein Anspruch besteht zudem nur, wenn die vorhandenen Bauteile nicht bereits das erforderliche Bauschalldämmmaß einhalten, keine freiwilligen Maßnahmen des Flughafens in diesem Rahmen in Anspruch genommen wurden und es sich um den erstmaligen Einbau handelt.
Ansprechpartner für die Antragstellung ist nicht die Gemeinde Isernhagen, sondern die Region Hannover, Fachbereich Bauen, Bauaufsicht, Höltystraße 17, 30171 Hannover, Herr Braun, Telefon 0511/616-22588.
Eine Auskunft über die Lage eines Objektes innerhalb oder außerhalb der Nachtschutzzone und die Entscheidung über notwendige Unterlagen zu einem Antrag, wie eine schalltechnische Objektbeurteilung, sind ebenfalls über die Region Hannover erhältlich.