Gemeindebibliothek Wedemark startet am 1. Oktober mit der „Onleihe“
Zum 1. Oktober tritt die Gemeindebibliothek Wedemark dem niedersächsischen Onleihe-Portal www.NBib24.de bei. "NBib24" steht für "Niedersächsische Bibliotheken 24 Stunden online". Für die in Bissendorf eingetragenen Leserinnen und Leser bedeutet dies, dass sie sich mit dem Büchereiausweis und einem Passwort in das Online-Portal einloggen und dort rund um die Uhr eMedien auf den heimischen PC oder den E-Book-Reader herunterladen können. Der Schwerpunkt des Online-Portals liegt mit etwa 12.000 Titeln auf dem Angebot an E-Books. Weitere etwa 4000 Titel verteilen sich auf E-Audios, E-Videos und E-Papers.
Die Gemeindebibliothek Wedemark tritt damit in das Zeitalter der elektronischen Medien ein. Neben den Ausleihstellen in Bissendorf und Mellendorf verfügt die Gemeindebibliothek jetzt über eine dritte "virtuelle" Zweigstelle. Ob den Wedemärker Bibliotheksbenutzern das Lesen auf einem Lesegerät liegt, können sie ab sofort vor der Anschaffung eines eigenen E-Book-Readers ausprobieren. Zwei verschiedene E-Book-Reader hat die Bibliothek angeschafft, fertig bestückt mit jeweils einigen aktuellen Romanen. Drei Wochen lang kann das Lesen auf dem elektronischen Lesegerät getestet werden.
Genauso lang ist auch die Leihfrist für ein E-Book, das man sich über NBib24 ausleihen kann. Das Ausleihen über ein Onleihe-Portal hat sowohl für die Leserinnen und Leser als auch für das Bibliotheksteam Vorteile: Das Stöbern und Ausleihen kann rund um die Uhr und überall dort passieren, wo man einen PC mit Internetanschluss zur Verfügung hat. Die über die Onleihe ausgeliehenen Medien müssen nicht medientechnisch bearbeitet, repariert oder zurück ins Regal gestellt werden. Die Leihfrist endet nach drei Wochen automatisch und es werden keine Säumnisgebühren für die Überschreitung der Leihfrist fällig.
Die mögliche Entscheidung für den Kauf eines der derzeit auf dem Markt angebotenen Lesegeräte muss jeder Anwender der Onleihe selber treffen. Auf den "Hilfe"-Seiten der NBib24-Onleihe sind Anleitungen dafür zu finden, wie die ausgeliehenen Medien jeweils auf die eigenen mobilen Endgeräte kommen. Das Bibliotheksteam wird im Rahmen seiner Möglichkeiten Fragen rund um die Onleihe beantworten. Aus rechtlichen Gründen können jedoch keine Einstellungen und Downloads auf den Geräten der Leserinnen und Leser vorgenommen werden.
Wenn manches aktuelle E-Book leider nicht in der Onleihe vorhanden ist, so liegt das möglicherweise daran, dass die Verlage dafür keine Lizenzen vergeben haben. Bei einem "körperlichen Gegenstand" wie einem Buch, einer CD oder DVD kann die Bibliothek als Käufer selbst darüber entscheiden, was mit dem gekauften Eigentum passiert: verleihen, verkaufen oder verschenken. Diese Entscheidungsfreiheit besteht bei einem E-Book nicht, da mit dem Kauf kein Eigentum sondern lediglich eine Nutzungsberechtigung erworben wird. Nach derzeitiger Rechtslage bestimmen bisher die Verlage selbst darüber, ob sie überhaupt eine E-Book-Lizenz an Bibliotheken vergeben oder nicht. Der deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat sich daher mit der Kampagne "E-Medien in der Bibliothek – mein gutes Recht!" der Forderung des Europäischen Bibliotheksverbandes (EBLIDA) angeschlossen, gedruckte Bücher und E-Books rechtlich gleichzustellen. Aus der Sicht des Deutschen Bibliotheksverbandes sollten rechtliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass Öffentliche Bibliotheken grundsätzlich jedes in der Europäischen Union auf dem Markt erhältliche E-Book kaufen und ihren Nutzern zur Verfügung stellen können.