Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund Paragraf 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Nach Paragraf 58 c Absatz 1 Satz 2 SG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene gemäß Paragraf 36 Absatz 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) der Datenübermittelung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, können dieses der Gemeinde Uetze, Bürgerbüro, Marktstraße 9, 31311 Uetze schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitteilen.