Marks: Reform der Pflegeversicherung ist ein Meilenstein
Es ist ein Meilenstein der deutschen Pflegepolitik: Der Deutsche Bundestag hat das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. "Wir führen damit für die Zeit ab 1. Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein. Vor allem Demenzkranke erhalten damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen zusteht", erläutert die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks. Die SPD habe viele Jahre für diese Reform gekämpft. Zwei hochkarätige Expertenbeiräte haben die pflegefachliche und politische Grundlage geschaffen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff richtet den Fokus auf die Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen und darauf, was sie für mehr Lebensqualität brauchen. Die Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr begrenzt über Verrichtungen definiert, sondern umfassender und individueller. Auf dieser Basis erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigen ab dem 1. Januar 2017 in fünf Pflegegrade – bisher waren es drei Pflegestufen.
Das Pflegestärkungsgesetz II garantiert einen Bestandsschutz für alle Pflegebedürftigen, die bereits Leistungen erhalten. Ab dem 1. Januar 2017 werden bis zu 500.000 Menschen überhaupt erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
"Gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung", betont Caren Marks. Ein Expertengremium erhalte daher den Auftrag, ein Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setze sich dafür ein, dass dabei der Zusammenhang zwischen Qualität der Pflege und guten Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Blick ist.