Gemeinde bittet um Vorschläge für die Ehrung verdienter Sportler/Sportlerinnen
Die Gemeinde Isernhagen wird wieder herausragende sportliche Leistungen und besondere Verdienste um den Sport auszeichnen. Geehrt werden alle sportlichen Leistungen, die im Jahr 2015 erbracht wurden.
Voraussetzung für die Ehrung:
1. aktive Sportler/Sportlerinnen
a) Meisterschaftsteilnehmer
Geehrt werden Einzelsportler/innen und Mannschaften, die folgende Plätze erreicht haben:
Kreismeisterschaft oder Kreispokal bis einschl. D-Jugend, wenn eine Platzierung auf höherer Ebene nicht erreicht werden kann 1. Platz
Bezirksmeisterschaft: 1. Platz
Landesmeisterschaft: 1. bis 3 Platz
Deutsche Meisterschaft: 1. bis 5. Platz
Teilnahme an Olympischen Spielen, Europa-, oder Weltmeisterschaften.
Außerdem können Einzelsportlerinnen und –sportler geehrt werden, die das Deutsche Sportabzeichen im Jahr zum 20, 25, 30 Mal usw. erworben haben.
Bei den Kreis,- Bezirks- und Landesmeisterschaften finden keine Wiederholungsehrungen statt, es sei denn, der Sportler/die Sportlerin hat gegenüber dem Vorjahr eine höherwertige Platzierung erreicht.
b) Voraussetzung für die Ehrung ist, dass der/die Sportler/in seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Isernhagen hat oder Mitglied eines Isernhagener Sportvereins ist.
Geehrt werden Mannschaften Isernhagener Sportvereine, die eine besondere Mannschaftsleistung erbracht haben. Mannschaften von Isernhagener Schulen können ebenfalls geehrt werden, wenn sie die Voraussetzungen nach Ziffer a) erfüllt haben.
2. Würdigung besonderer Verdienste um den Sport
Zu diesem Personenkreis gehören Mitglieder Vereinsvorstände, Mannschaftsbetreuer/innen, Trainer/innen und sonstige Förderer des Sports, jedoch keine aktiven Sportler/innen.
Vorschläge für die Ehrung nach den vorher genannten Richtlinien sind mittels eines Vordrucks mit begründeten Unterlagen, zum Beispiel Urkunden, bis Montag, 25. Januar 2016, an die Gemeinde Isernhagen, Amt für Jugend, Bildung und Sport, Bothfelder Straße 29, 30916 Isernhagen–Altwarmbüchen, einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Vordrucke erhalten Sie über die Sportvereine, während der Öffnungszeiten im Rathaus (Bürgerbüro) oder im Internet unter www.isernhagen.de
Die zu ehrenden Personen werden dann von der Gemeinde zu einer Feierstunde eingeladen.