110 & 112Region Hannover

16-Jährige täuscht Straftat vor, weil sie nicht zur Schule gehen will

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Einen nicht alltäglichen Fall hatten die Beamten des Polizeikommissariates Laatzen diese Woche zu bearbeiten: Dort erschien eine 16-jährige Schülerin gemeinsam mit ihrer Mutter und zeigte nachfolgende Straftat an: Sie sei letzte Woche Dienstag auf dem Weg zur Schule von drei ihr unbekannten jungen Männern aufgefordert worden, zu ihnen zu kommen. Dieser Aufforderung sei sie auch nachgekommen. Die jungen Männer hätten sie nun genötigt, in dem in der Nähe befindlichen Lebensmittelgeschäft für sie Wodka zu stehlen. Nachdem die Schülerin sich geweigert habe, Wodka für die drei Männer zu stehlen, sei sie massiv von diesen bedroht worden. Aus Angst sei sie in den Markt gegangen und habe eine Flasche Wodka gestohlen und diese sodann an die ihr unbekannten Männer übergeben.

Drei Tage später, so berichtete sie weiter, sei sie auf dem Weg zur Schule erneut von den selben Männern angesprochen worden. Sie sollte wiederholt für sie Wodka stehlen gehen. Sie habe sich nun erneut geweigert, Wodka stehlen zu gehen, worauf sie massiv bedroht worden sein will. Die Schülerin berichtete weiter, dass sie den Männern nun gedroht habe, sie bei der Polizei anzuzeigen. Daraufhin sei sie von den Unbekannten gebeten worden, dieses nicht zu tun. Die drei hätten ihr nun ein Schweigegeld in Höhe von 100 Euro gegeben, damit sie nicht die Polizei aufsuche. Auch in den Folgetagen habe sie in der Angst gelebt, wiederholt von den Beschuldigten angesprochen zu werden. Aus diesem Grunde habe sie auch nicht die Schule besucht. Zu den Tätern befragt, konnte die 16-Jährige eine detaillierte Beschreibung (vermutete Nationalität, Alter, Aussehen, Statur) abgeben.

Bereits bei der Anzeigenerstattung kam der ermittelnden Polizeibeamtin erhebliche Zweifel am Wahrheitsgrad dieser angezeigten Straftat auf. Vielmehr hatte die Beamtin den Eindruck, dass die Schülerin gegenüber ihrer Mutter eine Begründung dafür gesucht hatte, weshalb sie nicht zur Schule gegangen war. Dieser Verdacht bestätigte sich auch im Laufe der Anzeigenerstattung; die nunmehr als beschuldigt geführte Schülerin widersprach sich immer mehr in ihren Schilderungen. Letztendlich gestand sie, die "Geschichte" frei erfunden zu haben. Sie äußerte, nicht gerne zur Schule zu gehen.

Im Zuge der weiteren Vernehmung gestand die Schülerin, auf dem Weg zur Schule ein Portemonnaie gefunden zu haben. In der Geldbörse haben sich 100 Euro befunden. Sie habe das Geld an sich genommen und die Geldbörse weggeworfen. Gegen die Schülerin wurde nun ein weiteres Strafverfahren, und zwar wegen Fundunterschlagung von Amts wegen eingeleitet.

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