Zahlreiche Einwohner wollen wissen, wo Flüchtlinge untergebracht werden
Am gestrigen Mittwoch, 27. Januar 2016, hatte die Stadt Burgdorf interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung ins StadtHaus eingeladen, um gemeinsam über mögliche Standorte für Flüchtlingsunterkünfte auf stadteigenen Grundstücken in Burgdorf zu sprechen.
Nach einer Begrüßung durch Bürgermeister Alfred Baxmann und Darstellung des zu erwartenden Bedarfs an Flüchtlingswohnraum 2016 stellte Stadtrat Michael Kugel potentielle Flächen für Flüchtlingsunterkünfte vor, wobei in einem ersten Ansatz nur stadteigene verfügbare Grundstücke angedacht und dargestellt wurden. Um den 2016 möglicherweise zu erwartenden 750 bis 850 Menschen eine geeignete Unterkunft bieten zu können, wurde eine mögliche Verteilung auf die vorgestellten Flächen mit einer Lichtbildpräsentation in Zeit- und Anzahlachsen detailliert.
Zum Teil sind auf diesen Grundstücken bereits zweckgenutzte Einrichtungen vorhanden mit angedachten Erweiterungsideen, zum Teil handelt es sich um Grundstücke, die aufgrund der dazu erleichterten Regelungen im Baugesetz für eine solche Bebauung geeignet erscheinen, soweit keine anderen Gründe gegen die mögliche Nutzung für die kurz- und mittelfristige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylanten sprechen.
Die an diesem Abend in Rede stehenden und zu diskutierenden Flächen hat die Stadt Burgdorf zur Bürgerinformation und sicherlich auch zur Fortsetzung der Auseinandersetzung mit den beschriebenen Vorschlägen umgehend am Donnerstagmorgen auf ihrer Internetseite veröffentlicht (www.burgdorf.de/rathaus/rathaus-aktuell). Im Einzelnen handelt es sich dabei um Grundstücksbereiche, die auf dem städtischen Informationsportal eingesehen und nachvollzogen werden können. Hierbei handelt es sich um folgende Grundstücke:
- Friederikenstraße Süd + Nord
- Sportinghotel
- Ostlandring
- Im Rapsfeld
- Drei Eichen
- Sorgenser Dreieck
- Eseringer Straße
- Wollenweberstraße
- Gewerbepark Nord
- Östlich FTZ (Feuertechnische Zentrale)
- Knopsberg
- Niedersachsenring
- Habichtshorst
- Lippoldstraße
In der anschließenden Diskussion standen als Vertreter der Stadtverwaltung neben Michael Kugel, Imke Herbst (Stadtplanung), Thomas Borrmann (Sozialamt), Lutz Philipps (1. Stadtrat)und Jörg Lahmann (Gebäudedienste) neben Bürgermeister Alfred Baxmann für alle Fragen, Anregungen und auch Einwände der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Einige Besucher hatten die "Handreichung" der Stadtverwaltung allerdings missverstanden, mit dieser Abendveranstaltung noch vor allen politischen Gremien die Denkansätze und zu erwartende Unterbringungsverlegenheit der Stadt dar- und zur Diskussion zu stellen, um im Kreis der anwesenden und interessierten BürgerInnen die Sachlage zu erörtern, Argumente, Beiträge, auch Einwendungen und Bedenken auszutauschen.
Zum Teil führte dieses zu unsachlichen Zwischenrufen, lautstarken Kommentaren ohne Themenbezug und unverständlich platziertem Applaus Einzelner, was die Veranstaltung bis nach 21:00 in die Länge zog, ohne alle qualifizierten Beiträge der Besucher im bis auf den letzten Sitz- und Stehplatz besetzten StadtHaus zu Wort kommen zu lassen.
So konnte zwar Kurt-Ulrich Schulz (WGS), gut für den Abend mit eigenem Material vorbereitet, am Beispiel der Wohngebiete Habichtshorst und Lippoldstraße ausführen, dass mit erheblichen Problemen mit der Ausweisung von Flüchtlingsunterkünften zu rechnen sein könne. Das löste allerdings vehement den Vorwurf aus, die Süd- und Nordost-Stadt seien schon heute und zukünftig noch mehr unverhältnismäßig stark mit Unterbringungsplanungen belastet.
Nicht abschließend konnte an diesem Abend erfasst werden, warum städtische Grundstücke in den Ortsteilen in der Präsentation nicht disponiert wurden, dafür gab Bürgermeister Alfred Baxmann noch des Versprechen, dass genauso wie städtische Grundstücke, private Flächen untersucht und je nach Eignung Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern geführt werden. Bedauerlich war dazu die Feststellung, dass wohl einzelne Eigentümer solcher Flächen oder verfügbarer oder leerstehender Wohnungen ihre "Renditeziele" aus ihren Immobilien und Grundstücken für solche Unterbringungszwecke ungebührlich hoch beziffern.