Stadtverwaltung mahnt zu früh herausgestellten Restmüll an
Dass die Restmüllabfuhr bereits seit Januar 2015 nur noch alle 14 Tage erfolgt, wird nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern beachtet, teilt die Stadtverwaltung am heutigen Montag, 1. Februar 2016, mit. "Insbesondere in der Innenstadt und in Straßen mit Geschosswohnungsbau, wo die Abfallsäcke nicht eindeutig zugeordnet werden können, ist zu beobachten, dass die Restmüllsäcke oft schon Tage vor der Müllabfuhr oder jede Woche herausgestellt werden, obwohl die Restmüllabfuhr nur 14-täglich erfolgt", so die Stadt Burgdorf. Abgesehen von der optisch negativen Wirkung auf das Wohnumfeld werden die Säcke von Tieren aufgerissen, so dass deren Inhalt den Straßenraum oder die privaten und die öffentlichen Grünanlagen verunreinigt.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Restmüllsäcke und -tonnen nur an den für ihren Ortsteil festgelegten Abfuhrtagen herauszustellen. Die Restmüllabfuhr erfolgt in der Kernstadt Burgdorf sowie in den Ortsteilen Ahrbeck, Heeßel und Hülptingsen jeweils freitags in den ungeraden Wochen und in den übrigen Ortsteilen in den geraden Wochen. Wer sich nicht sicher ist, kann die Abfuhrtermine in seiner Straße über die Internetseite des Abfallzweckverbandes (www.aha-region.de/abfuhrkalender.html) erfragen.
Liegen eindeutige Hinweise auf einen Verursacher vor, werden die Kosten, die der Stadt für die Beseitigung und Entsorgung von nicht ordnungsgemäß bereitgestellten Abfällen und Wertstoffen entstehen, dem jeweiligen Verursacher in Rechnung gestellt. Darüber hinaus stellt die nicht ordnungsgemäße Bereitstellung von Abfällen und Wertstoffen gemäß Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.