Wahlvorschläge für den Seniorenbeirat können eingereicht werden
Am 3. Juni 2016 wird der Seniorenbeirat der Gemeinde Uetze zum dritten Mal gewählt. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uetze hat den Wahlzeitraum bereits im Oktober des vergangenen Jahres festgelegt. Gewählt wird in der Zeit vom 13. Mai bis zum 3. Juni 2016. Über das eigentliche Briefwahlverfahren wird die Gemeinde Uetze später informieren. Als Wahlleiterin hat Bürgermeister Werner Backeberg die Fachbereichsleiterin Kerstin Grote benannt.
Wer gerne kandidieren möchte, kann sich mit Hilfe eines Formblattes selber vorschlagen. Angefügt werden müssen allerdings mindestens 10 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen oder Bürgern. Wahlberechtigt und wählbar sind alle, die in 2016 ihr 60. Lebensjahr vollenden, am 2. März 2016 ihren Wohnsitz in der Gemeinde Uetze haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Auf eigenen Wunsch können die Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen sich auch auf einer frei gestaltbaren DIN-A4-Seite persönlich allen Wählerinnen und Wählern vorstellen. Neben einem Foto können Informationen zur Person sowie Aussagen, welche Zielvorstellungen für die Arbeit im Seniorenbeirat bestehen, benannt werden. Diese Informationen liegen dann jeweils an den Wahlurnen aus und können dort eingesehen werden.
Für die Wahlvorschläge und die einzureichenden Unterschriften muss in jedem Fall ein entsprechendes Formblatt benutzt werden, das im Uetzer Rathaus im Zimmer 103 bei Manuel Morett persönlich abgeholt werden kann. Hier werden auch alle Fragen zur Kandidatur beantwortet. Die Wahlvorschläge müssen in der Zeit vom 10. Februar bis 24. April 2016 im gleichen Büro eingereicht werden.
"Wer noch Fragen zu den Aufgaben eines Seniorenbeirates hat und sich über das Wahlverfahren informieren möchte, kann sich bei uns melden“, so Kerstin Grote, "wir geben gerne Auskunft“.
Im Dezember 2015 hat der Rat der Gemeinde Uetze folgende Neuerungen zur Wahl des Seniorenbeirates beschlossen:
- Die Dauer für die der Seniorenbeirat gewählt wird beträgt nun 5 Jahre.
- Der Seniorenbeirat besteht nun aus 9 Mitgliedern.
- Das Ortsprinzip wird abgeschafft.
Ab dieser Wahl können sich die Wählerinnen und Wähler zwar weiterhin für einen Kandidaten/Kandidatin entscheiden, müssen sich aber nicht zwangsläufig für einen Kandidaten/Kandidatin aus ihrer Ortschaft entscheiden.