Uetze
Informationen zur Wahl des Seniorenbeirat der Gemeinde Uetze
[UETZE]
Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass interessierte Kandidatinnen und Kandidaten folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: Wählbar sind alle, die in 2016 ihr 60. Lebensjahr vollenden, seit dem 02. Dezember 2015 ihren Wohnsitz in der Gemeinde Uetze haben und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen.
Für die Stimmabgabe im Wahlzeitraum müssen die Wählerinnen und Wähler folgende Voraussetzungen erfüllen: Wahlberechtigt sind alle, die in 2016 ihr 60. Lebensjahr vollenden, seit dem 2. März 2016 ihren Wohnsitz in der Gemeinde Uetze haben und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen.