[BURGDORF]
Am gestrigen Mittwoch, 24. Februar 2016, um 11:40 Uhr wurde bei einer Personenzugangskontrolle im Amtsgericht Burgdorf bei einem 46-jährigen Besucher ein in der Bekleidung mitgeführter Schlagring festgestellt. Die Justiz-Bediensteten verständigten die Polizeiinspektion Burgdorf über den Vorfall. Die Besatzung einer Funkstreife stellte im Amtsgericht die Personalien des 46-Jährigen fest. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz eingeleitet. Der Schlagring wurde sichergestellt.