Information der Gemeinde Uetze zur Wohngeldreform 2016
Das Wohngeld ist zu Beginn dieses Jahres an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst worden. Nach aktuellen Angaben könnten rund 87.000 Wohngeldempfänger von der Reform profitieren. Auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen könnten einen höheren Anspruch haben. Bestandsfälle ab 1. Januar 2016 werden von Amts wegen neu berechnet. Antragsteller, die in den vorigen Jahren eine Ablehnung erhalten haben, sollten einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss erneut prüfen lassen, gibt die Gemeinde Uetze in einer Presseerklärung bekannt. Ebenso könnten eventuell Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) mit einem gestiegenen Wohngeldanspruch die Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter beseitigen.
Was ändert sich genau mit der Wohngeldreform 2016?
- Wohngeldleistungen steigen aufgrund der Anhebung der Tabellenwerte.
- Einkommensgrenzen werden erhöht (damit erweitert sich der Kreis der Wohngeldberechtigten).
- Die Obergrenzen für die maximal zuschussfähige Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) werden angehoben.
- Freibeträge für Alleinerziehende und Kinder mit eigenem Einkommen werden angehoben.
Für Auskünfte und Terminabsprachen steht die Wohngeldstelle der Gemeinde Uetze, Martina Herrlein, unter der Rufnummer 05173/970062 zur Verfügung.