Anmeldung der Schulanfänger der Grundschulen in Neuwarmbüchen und Kirchhorst
Zum 1. August 2017 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis einschließlich 30. September 2011 geboren sind. Für Kinder, die 2017 eingeschult werden sollen, aber dann noch nicht das 6. Lebensjahr (Kannkinder) vollendet haben, werden gesondert Anmeldetermine an dieser Stelle zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Das Niedersächsische Schulgesetz schreibt vor, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im letzten Jahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen. Im Rahmen der Anmeldung werden deshalb auch die Sprachkenntnisse der Kinder ermittelt
Zur Anmeldung sollen die folgende Unterlagen/Urkunden mitgebracht werden: Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch und – falls zutreffend – Gerichtsurteile oder -beschlüsse bezüglich des Sorgerechtes und/oder Erklärungen bezüglich der elternlichen Sorge vor dem Jugendamt.
Die Kinder können an der für Sie künftig zuständigen Isernhagener Grundschule an diesen Tagen im Sekretariat anmelden. Folgende Termine stehen noch an:
Grundschule Kirchhorst
28. April 2016, 8.00 bis 13.00 Uhr
29. April 2016, 8.00 bis 13.00 Uhr
Grundschule Neuwarmbüchen
27. April 2016, 8.00 bis 13.00 Uhr
Kinder, die zum Schuljahr 2016/2017 eingeschult werden sollen, aber dann noch nicht das 6. Lebensjahr (Kannkinder) vollendet haben, können an folgenden Tagen angemeldet werden:
Grundschule Kirchhorst
28. April 2016, 8.00 bis 13.00 Uhr
29. April 2016, 8.00 bis 13.00 Uhr
Grundschule Neuwarmbüchen
27. April 2016, 8.00 bis 13.00 Uhr