Baumschutzsatzung in Arbeit: Wedemark schützt ortsbildprägende Laubbäume
In seiner Sitzung am Montag, 18. April 2016, hat der Rat der Gemeinde Wedemark, auf Antrag der Fraktion der Grünen, eine Satzung zur einstweiligen Sicherstellung schützenswerter Landschaftsbestandteile mit Mehrheit beschlossen. Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt eine Baumschutzsatzung für die Wedemark zu erarbeiten.
Die Satzung zur einstweiligen Sicherstellung schützenswerter Landschaftsbestandteile hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren und soll ortsbildprägende Laubbäume bis zum Inkrafttreten einer gemeindeweiten Baumschutzsatzung schützen.
Geschützt sind laut Satzung alle Laubbäume einer einheimischen Art mit einem Stammumfang von mindestens 150 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über alle Grundstücke und Grundstücksteile, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne der Gemeinde Wedemark liegen. Ausgenommen sind die Ortsteile Bissendorf-Wietze und Wennebostei-Wietze, die schon eine Baumschutzsatzung besitzen. Ausgenommen sind Bäume in- Baumschulen und Gärtnereien, sowie Bäume, die innerhalb eines Waldes stehen.
Laut der Satzung ist es verboten, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu schädigen, zu verändern oder sie in ihrem Fortbestand zu gefährden. Die Satzung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung am heutigen Donnerstag, 21. April 2016, in Kraft. Die vollständige Satzung kann auf der Webseite der Gemeinde Wedemark unter www.wedemark.de eingesehen werden.