Burgdorf

FDP-Fraktion der Region unterstützt Anbau an der Förderschule am Wasserwerk

[BURGDORF]

Die FDP-Fraktion Region Hannover unterstützt das Vorhaben, für die Förderschule am Wasserwerk für Geistige Entwicklung in Burgdorf die erforderlichen finanziellen Mittel für einen Anbau bereitzustellen. Auch nach Einführung der Inklusion in Niedersachsen sei die hohe Nachfrage nach dem fachlichen und pädagogischen Angebot an dieser Schule ungebrochen. "Die Schülerzahlen an dieser Schule mit ihrem Kommunen übergreifenden Einzugsbereich aus Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze mit deutlich über 100 Schülerinnen und Schülern sind in den letzten Jahren nachweislich konstant stabil", so die FDP.

"Die FDP-Fraktion hat sich immer klar dafür ausgesprochen, dass trotz der Einführung der inklusiven Beschulung die seit Jahrzehnten vorbildlich aufgestellten Förderschulen in der Region Hannover ihre Arbeit fortsetzen können. Kinder mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf, für die nach sorgfältiger Abwägung eine inklusive Beschulung an einer Regelschule aufgrund bestimmter Indikationen nicht in Frage kommt, sollen an unseren Förderschulen optimal in kleineren Klassenverbünden unterrichtet und sozialpädagogisch betreut werden. In der Förderschule am Wasserwerk kann dies für die Zukunft nur über einen Anbau sichergestellt werden. Probleme in Hinsicht auf die Herstellung der Barrierefreiheit, klimatische Verhältnisse in den Klassenräumen durch Baumängel und in Bezug auf zu große Klassen müssen schnellstmöglich abgestellt werden", fordert die Fraktionsvorsitzende Christiane Hinze, zugleich bildungspolitische Sprecherin der FDP-Regionsfraktion.

Nachdem die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen in der Regionsversammlung kürzlich einen Antrag zur Finanzierung dieses Vorhabens gestellt haben, signalisiert die FDP-Regionsfraktion eine Unterstützung dieses Antrags, hätte es aber begrüßt, einen gemeinsamen überfraktionellen Antrag zu stellen. Dies würde die große Unterstützung für dieses wichtige Projekt stärker verdeutlichen. Hinze betont in diesem Zusammenhang, dass der Erhalt der Wahlfreiheit für die Eltern, ob sie ihr Kind an einer Regelschule oder an einer Förderschule unterrichten lassen wollten, garantiert werden müsse.

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