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Fundtiere immer dem Tierheim melden

[BURGDORF]

Wer ein Tier vermisst oder eins auffindet, sollte sich umgehend mit dem Tierheim in Burgdorf in Verbindung setzen (Telefon 05136/3545 oder Mail an info@tierheim-burgdorf.de). Dort wird für alle aufgenommenen Fundtiere eine aktuelle Vermissten- und Zugelaufen-Liste für jede Tierart geführt, die 10 Wochen im Tierheim aktuell gehalten wird. Danach ist das Tierheim auf eine erneute Info hin selbstverständlich auch gern weiterhin bei der Wiederauffindung behilflich. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand sind aber grundsätzlich vom Tierhalter zu tragen. Diese Vorgehensweise ist in Burgdorf und Lehrte weitgehend bekannt, nicht aber, so die Erfahrungen der Tierheim Besatzung in der Stadt Sehnde und Gemeinde Uetze. Das Tierheim ist Ansprechpartner für alle vier Kommunen.

"Ein Chip am Tier, der in einem Haustierregister (zum Beispiel Tasso) auf den Eigentümer angemeldet ist, erleichtert die Feststellung des rechtmäßigen Tierhalters sehr", sagt Susanne Menges vom Tierheim Burgdorf. Sie appelliert an die Tierhalter, ihre Tiere unbedingt kennzeichnen und kostenlos registrieren zu lassen. Für nicht gekennzeichnete Tiere ist der Aufwand für die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer ungleich höher. Die Kosten dafür trägt der Halter des Tieres.

Wenn ein Halter ohne Unterstützung des Tierheims sein Tier wieder erhalten hat, dieses aber noch dort erfasst ist, bitte unbedingt das Tierheim davon verständigen, damit es von der aktuellen Liste gestrichen werden kann.

Nimmt das Tierheim Burgdorf alle gefundenen oder gebrachten Tiere auf? Wann kann ein Tier im Tierheim abgeben werden ?

Das Tierheim unterscheidet zwischen Fundtieren, also entlaufenen, ausgesetzten Tieren und Abgabetieren, also privaten Tieren, die aus verschiedenen Gründen von ihren Besitzern abgegeben werden müssen.

Das Tierheim Burgdorf nimmt Fundtiere aus den Gemeinden Burgdorf, Lehrte, Uetze und Sehnde auf. Zwischen 8 und 18 Uhr können gefundene Tiere jederzeit im Tierheim abgegeben werden. Dabei sollte zunächst versucht werden, das Tierheim unter der Rufnummer 05136/3545 vorab anzurufen und über den Fund zu informieren. Die Telefonsprechzeiten sind werktags von 8.30 bis 12.30 Uhr und zu den Öffnungszeiten.

Sollte das Tierheim aufgrund eines Einsatzes nicht die Möglichkeit haben, das Tier persönlich anzunehmen oder es wird ein Tier außerhalb der Dienstzeiten gefunden, so kann das Tier in einem der beiden frei zugänglichen Fundtier-Zwinger am Tierheim-Eingang mit isolierten Hundehütten untergebracht werden. Darin ist auch eine isolierte, verschließbare Box für Katzen sowie Kleintiere zu finden. Frisches Wasser steht den Tieren dort immer zur Verfügung und die Zwinger werden mehrmals täglich kontrolliert. An der Tür zum Zwinger sind Fundtier-Formulare angebracht. "Nehmen Sie sich bitte noch die Zeit es auszufüllen und es in unserem Briefkasten zu hinterlegen", bittet das Tierheim.

Nach 18.00 Uhr sollen verletzte oder offensichtlich kranke Fundtiere aus den oben genannten Gemeinden zur Kleintierpraxis Willenbockel&Völker, Uetzer Straße 24 – 25, in Burgdorf, Telefon 05136/976668-0, gebracht werden. Über die Telefonnummer ist auch der 24-Stunden-Notdienst außerhalb der Praxiszeiten zu erreichen. Alternativ kann sich auch an den tierärztlichen Notdienst gewendet werden.

Besitzer von privaten Abgabetieren werden darum gebeten, sich vorab telefonisch oder per Email zu erkundigen, ob Kapazitäten zur Aufnahme des Tieres oder der Tiere vorhanden sind. Die Zahl der Tiere im Tierheim hat in den vergangenen Jahren derart zugenommen, so dass private Tiere nur eingeschränkt aufgenommen werden können. Ist eine Aufnahme möglich, wird eine Abgabegebühr fällig, die es dem Tierheim ermöglicht, das Tier bis zur Weitervermittlung entsprechend zu versorgen. Diese Gebühr richtet sich unter anderem danach, ob das Tier gültig geimpft, gesund und gegebenenfalls bereits kastriert ist. Zu beachten ist auch, dass Tiere nur von ihrem rechtmäßigen Eigentümer dem Tierschutzverein übereignet werden können (persönlich oder mit entsprechender Vollmacht).

Wie kann der Eigentümer eines aufgefundenen Tieres ermittelt werden?

Jedes aufgefundene Tier wird im Tierheim sofort auf einen Mikrochip oder eine Tätowierung (ist nur noch bei älteren Tieren zu finden) hin untersucht. Konnten eine Chip-Nummer ausgelesen werden, erkundigen sich die Mitarbeiter des Tierheims umgehend bei einem der deutschen Haustierregister (TASSO e.V. oder Deutsches Haustierregister e.V.), ob das Tier dort auf den Namen des Eigentümers registriert wurde. Wenn eine solche Registrierung vorgenommen wurde, informiert das Haustierregister oder das Tierheim umgehend den Eigentümer des Tieres und er kann sein Tier zeitnah wieder in die Arme schließen. Hierfür nimmt das Tierheim, das vom Deutschen Tierschutzbund Ortsverein Hannover e.V. betrieben wird, eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro.

"Leider gibt es immer noch sehr viele Tiere, besonders Katzen, die keinen Mikrochip tragen. Auch einige Hunde, für die seit dem 1. Juli 2013 eine Chip-Pflicht besteht, sind noch immer nicht gechipt oder registriert. In solchen Fällen schauen wir unsere Vermissten-Meldungen durch und stellen Fotos auf unsere Facebook-Seite, in der Hoffnung so den rechtmäßigen Halter zu finden", so das Tierheim.

Kann das Tier nicht direkt einem Halter zugeordnet werden, muss es für die Aufnahme im Quarantänebereich von zwei Tierpflegern eingangsuntersucht und mit Flohmittel und Wurmkur versorgt werden. Weiterhin wird es in der Tierheimverwaltung aufgenommen und die zuständige Fund-Gemeinde entsprechend informiert. Da dieser Aufwand viel Zeit und somit Geld für die Mitarbeiter bedeutet, wird daher für den Halter des Tieres eine Verwaltungsgebühr von Euro 30 zuzüglich Unterbringungskosten fällig.

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