Uetze
Wiedereröffnung des neuen öffentlichen Kinderspielplatzes „Stötzner-Schule“ in Uetze
[UETZE]
Der Kinderspielplatz auf dem Gelände der Stötzner-Schule ist ab sofort wieder öffentlich nutzbar. Die Benutzung des Spielplatzes ist Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf Grundlage der Spielplatzsatzung der Gemeinde Uetze zur Freizeitgestaltung gestattet. Die Benutzung der Spielgeräte ist Kindern unter 3 Jahren aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Der Spielplatz darf täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr genutzt werden, ist jedoch grundsätzlich bei Einbruch der Dunkelheit zu verlassen.