Flachsbarth informiert über Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung
Durch die jüngste Presseberichterstattung zur Novelle der Düngeverordnung ist es zu Verunsicherungen in der Bevölkerung gekommen. Die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsminister, Maria Flachsbarth, informiert daher über die Auswirkungen: Mit der Novelle der Düngeverordnung verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Weiterentwicklung der fachlichen Vorgaben zur Düngung auch das Ziel, die Nitratausträge aus den Böden zu reduzieren und damit das Grundwasser sauber zu halten. Damit handeln wir im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Umwelt und unter der Prämisse, dass die neuen Regelungen für die Landwirtschaft praxistauglich und damit auch für kleine und mittlere Betriebe umsetzbar sind.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Maria Flachsbarth, stellt zugleich klar: "Die Novelle sieht eine Gleichstellung von Gülle und Kompost wegen der unterschiedlichen Eigenschaften und Anfallmengen nicht vor. Kompost ist zum Beispiel von der unverzüglichen Einarbeitungsverpflichtung ausgenommen und in nicht mit Nitrat belasteten Gebieten können die Länder den Verbotszeitraum für die Ausbringung künftig sogar auf einen Monat verkürzen."
Wenn Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft (Gülle) und Kompost in einem Betrieb gleichzeitig eingesetzt werden, kann dies allerdings zu Problemen mit der Gesamtnährstofffracht führen. Kompost gehört daher in erster Linie in Betriebe, die keinen tierischen Wirtschaftsdünger einsetzen.
Das bedeutet konkret: In Regionen mit einem sehr hohen Tierbesatz und vielen Biogasanlagen ist eine Verwertung der dort erzeugten Komposte nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Dr. Maria Flachsbarth weiter: "In Gebieten mit geringem Tierbesatz, wie der Region Hannover, stellt dies heute und auch nach Inkrafttreten der Novelle der Düngeverordnung aber kein Problem dar."