Durch einen Feuerwerkskörper wurde am heutigen Sonnabend, 31. Dezember 2016, kurz nach 17 Uhr die automatische Brandmeldeanlage in einem Pflegeheim in der Burgdorfer Schmiedestraße ausgelöst. Der Qualm des Feuerwerkskörpers zog durch das Fenster eines Abstellraumes und löste so Feueralarm aus. Um 17:14 Uhr wurde hierzu die Freiwillige Feuerwehr Burgdorf alarmiert. Wie an jedem anderen Tag im Jahr auch besetzten die ehrenamtlichen Brandbekämpfer auch am heutigen Silvesterabend die Einsatzfahrzeuge und rückten umgehend aus. Ortsbrandmeister Florian Bethmann war als erstes vor Ort und lokalisierte über die Brandmeldeanlage einen ausgelösten Melder in einem Abstellraum. Derweil erreichte das Tanklöschfahrzeug die Einsatzstelle, unter Atemschutz ging es für die Brandbekämpfer in das Gebäude, in dem schnell festgestellt wurde, dass es nur der Rauch eines Feuerwerkskörpers war, der in den Raum eingedrungen war und kein Feuer vorlag. So mussten die Kräfte, die mit der Drehleiter und einem weiteren Löschfahrzeug ausgerückt waren, nicht mehr eingreifen und die insgesamt 19 Einsatzkräfte konnten gegen 17:30 Uhr die Einsatzstelle wieder verlassen.
Ortsbrandmeister Florian Bethmann, der wie alle anderen Einsatzkräfte auch, gerne den Satz "Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit" zitiert, war nach dem Einsatz allerdings von dem unverantwortlichen Umgang mit Feuerwerk in der Nähe des Pflegeheimes verärgert. "In der Nähe von Kirchen, Pflegeheimen und Fachwerkhäusern, also fast in der gesamten Burgdorfer Innenstadt, ist es verboten, Feuerwerkskörper zu zünden", so Bethmann, der hofft, dass er und die Mitglieder seiner Ortswehr in dieser Nacht nicht noch einmal benötigt werden.
Tipps für die Silvesternacht
Wie die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz vorschreibt, ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 200 Meter) von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reetdach- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Ferner sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die das BAM-Zulassungszeichen haben. Besondere Rücksichtsnahmen sind in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Flüchtlingsunterkünften und Tankstellen geboten. Auch die Verwendung von sogenannten Himmelslaternen ist aus Brandschutzgründen generell verboten. Wer Himmelslaternen verwendet, haftet für entstandene Schäden.
Folgende Hinweise sollten beachtet werden:
- Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung haben (zu erkennen an der Identifikationsnummer, zum Beispiel "BAM-F2-0001")
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der Artikel vor dem Abbrennen genau durch.
- Knallkörper, Raketen und dergleichen nur im Freien verwenden.
- Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Raketen nur senkrecht abfeuern. Dafür eignen sich vor allem standfest aufgestellte Flaschen. Das Verkürzen oder Entfernen der Lenkstäbe ist gefährlich.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnungsfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Mit Feuerwerkskörpern niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
- "Blindgänger" nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Nach dem Abbrennen des Silvesterfeuerwerks sollte der Restmüll ordentlich entsorgt und nicht auf der Straße liegen gelassen werden.