Ein 31-Jähriger führte am Freitag, 20. Januar 2017, gegen 15 Uhr in der Kehrwiederstraße in Lehrte unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Pkw und wurde hierbei durch eine Polizeistreife angetroffen. Der Fahrzeugführer saß allein in seinem Renault Megane, als die Lehrter Polizei ihn kontrollierte. Schnell stellten die Beamten fest, dass der Fahrer nicht nur alkoholisiert, sondern auch nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen ist: Bereits im vergangenen Jahr wurde ihm diese wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorläufig entzogen. Nun wurde gegen den in Lehrte wohnenden Mann eine weitere Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Das Ergebnis des Atemalkoholtests ergab zuvor einen Wert von 2,65 Promille.
Ein 20-jähriger Fahranfänger wurde ebenfalls unter Alkoholeinfluss durch die Polizei Lehrte erwischt. Dieser war auf der Berliner Allee durch die Beamten in der Nacht zu Sonntag angehalten und kontrolliert worden. Die Fahrt mit dem Nissan Qashqai endete mit 0,32 Promille und einem Atemalkoholtest im Polizeikommissariat Lehrte. Da der Sehnder sich noch in der Probezeit befindet, erwartet ihn ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt, ferner droht die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Anders als bei älteren Kfz-Führern und jenen, die die Probezeit bereits hinter sich gelassen haben und an die 0,5-Promillegrenze gebunden sind, müssen Fahranfänger und Heranwachsende ein absolutes Alkoholverbot als Kraftfahrzeugführer einhalten.