Auf ehemaligen Deponiegelände am Duderstädter Weg beginnen die Vorbereitungen
Die Deutsche Reihenhaus AG (DRH) bereitet das ehemalige Deponiegelände am Duderstädter Weg massiv für Umsetzung ihres Sanierungskonzepts vor. Das Projektgrundstück wurde mittlerweile komplett gerodet. Einwände zur Änderung des Bebauungsplans sind nur noch bis kommenden Montag, 13. Februar 2017, möglich..
Am Mittwoch dieser Woche, einen Tag nach der Einwohnerversammlung auf der die DRH ihr Sanierungskonzept für die alte Deponie am Duderstädter Weg vorgestellt hatte (der AltkreisBlitz berichtete), rollte eine Fachfirma schweres Gerät an und rodete binnen drei Tagen das ehemals über Jahrzehnte eingewachsene Gelände.
Jetzt können zeitnah die im Sanierungskonzept vorgesehenen 100 Bohrungen zur Entnahme von Bodenproben im nördlichen Teil (zur Uetzer Straße) bis zu einer Tiefe von 4,5 Meter und im restlichen Gelände die geplanten 40 Baggerschaufeln bis einem Meter Tiefe entnommen werden. Nach abschließender Analyse der so gewonnenen Proben soll das endgültige Sanierungsverfahren erst abschließend festgelegt werden können.
Zu der sich nach Vorlage der Analyseergebnisse aus den Praxiserfahrungen des mit der Sanierungskonzeption von der DRH beauftragten Ingenieurbüros Mull & Partner regelmäßig ergebende Vorgehensweise, wurde auf der Bürgerversammlung in dieser Woche bereits ausführlich ausgeführt.
Wie der AltkreisBlitz bereits hingewiesen hat, ist seit dem 30. Januar 2017 der Stand des Änderungsverfahrens zu dem Bebauungsplan des Projektgrundstücks der DRH, sowie die zugrunde liegende Gutachten, einschließlich einer Dokumentation zu Lärmbestand, -entwicklung und einer Stellungnahme zum Naturschutz bis zum 13. Februar 2017 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für Interessierte und vor allem Betroffene aus. Einwände und Einsprüche von Betroffenen der sich aus der Änderung des Bebauungsplans ergebenen Entwicklung aus dem Umfeld des Projektgrundstücks, können somit noch bis einschließlich kommenden Montag, 13. Februar 2017, schriftlich beim Stadtplanungsamt eingereicht oder zu Protokoll vorgetragen werden.
Insbesondere stehen noch die Bestandsschutzsorgen der am Hülptingser Weg angesiedelten Gewerbebetriebe zur Berücksichtigung. Betriebe, bei denen es am Ort im Tagesgeschäft zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen der zukünftigen Reihenhausbewohner und somit zu Problemen im Bestand der Unternehmen kommen könnte, sehen die Entwicklung sicherlich mit Sorge.