Burgdorf
Gegenstände von Rasengräbern müssen entfernt werden
[BURGDORF]
Die Rasenmähsaison auf den städtischen Friedhöfen hat am 1. März 2017 begonnen. Die Friedhofsverwaltung bittet alle Nutzungsberechtigten von Rasengräbern darum, sämtliche Blumenschalen, -sträuße und -gestecke sowie Grablichter und andere Dekorationsgegenstände von den Grabstätten zu entfernen. Diese sind gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf auf Rasengräbern in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres nicht zulässig. Um den Friedhofsgärtnern eine ungehinderte Rasenmahd zu ermöglichen, sei die Stadt Burgdorf berechtigt, diese Gegenstände entschädigungslos auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu entfernen. Die Stadt Burgdorf bittet um Verständnis, dass Gegenstände daher bei der nächsten Mahd entfernt werden.