Burgdorf

Geänderte Verkehrsregelung in der Wilhelmstraße

[BURGDORF]

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Burgdorf macht darauf aufmerksam, dass nach Änderung der Widmung der Bereich der Wilhelmstraße nicht mehr als Fußgängerzone ausgewiesen ist, sondern zukünftig mit Kraftfahrzeugen befahren werden darf. Die Wilhelmstraße wird nun als eingeschränkte Haltverbotszone ausgewiesen, in der das Ein- nd Aussteigen sowie das Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen möglich ist. Ein dauerhaftes Parken ist nicht zulässig. Bei festgestellten Parkvorgängen werden durch die Überwachungskräfte der Stadt Burgdorf entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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