Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestags- und Landtagswahl gesucht
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 24. September 2017 und die Landtagswahl nur wenig später am Sonntag, 14. Januar 2018 statt. Die Durchführung der Wahlen und die Ergebnisermittlungen ist nur durch die Mitwirkung zahlreicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer möglich. Das Gemeindegebiet Isernhagen ist in 24 Wahlbezirken unterteilt, in denen rund 200 ehrenamtlich tätige Wahlberechtigte je Wahl eingesetzt werden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die drei Monate vor dem Wahltag ihren ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet haben und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlhelfer/innen erhalten für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Einsatz. Während der Wahlhandlung von 8 bis 18 Uhr können sie sich mit der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher auf einen Vormittags- oder Nachmittagseinsatz absprechen und müssen somit also nicht den ganzen Tag anwesend sein. Ab 18 Uhr beginnt dann für alle Wahlvorstandsmitglieder die Auszählung der Stimmen und die Ergebnisermittlungen.
Was gibt es zu tun?
- Von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist die Stimmberechtigung der Wählerinnen und Wähler nach Vorlage der Wahlberechtigungskarten zu prüfen.
- Die Stimmabgabe ist im Wählerverzeichnis zu vermerken.
- Die Stimmzettel sind auszuhändigen.
- Die geheime Stimmabgabe und der Einwurf der Stimmzettel in die entsprechende Wahlurne sind zu überwachen.
- Durch Auszählung der Stimmzettel sind die Ergebnisse der Wahlen zu ermitteln.
Vor der Wahl werden alle Wahlvorstandsmitglieder in ihre Aufgaben eingewiesen. Wer eine Wahl einmal nicht nur vor dem Fernseher sondern "live" miterleben möchten, meldet sich bitte unter der Telefonnummer 0511/6153-3214 oder der Email-Adresse wahlen@isernhagen.de bei der Gemeinde Isernhagen.
Hier wird die Bereitschaft aktiv am Wahlgeschehen teilzunehmen, gern registriert; gern werden auch weitere Fragen zur Wahl beantwortet.