FDP: „Fördermittel nicht zur Gegenfinanzierung nutzen“
FDP-Politiker Gawlik: „Wir schließen uns der Empfehlung der Präsidentin des Niedersächsischen Rechnungshofes an, dass die Stadt Burgdorf nur dann Fördermittel beantragt, wenn diese nicht nur zur reinen Gegenfinanzierung genutzt werden sollen.“.
"Ich empfehle der Stadt Burgdorf, sich nur dann um Förderungen zu bemühen, wenn sie nicht nur die Gegenfinanzierung, sondern auch das Erreichen des Förderungsziels sicherstellen kann. Im Übrigen sollte die Stadt Burgdorf die Zuständigkeiten innerhalb ihrer Verwaltung zwischen Klimaschutzmanager, Controller und Gebäudewirtschaft verbindlich und eindeutig so regeln, dass die verbleibende Beschäftigungsdauer des Klimaschutzmanagers optimal zu nutzen ist." sagt nicht der Vorsitzende der Freien Demokraten in Burgdorf, Mario Gawlik, sondern die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes in ihrer Prüfungsmitteilung Anfang 2017 zum Kommunalen Energiemanagement der Stadt Burgdorf.
"Wer sich die Mühe macht, den Prüfungsbericht durchzuarbeiten, kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus, denn die Präsidentin findet klare Worte.", so Gawlik, denn wenn die Präsidentin zum Thema Leitbilder und Klimaschutzkonzepte Feststellungen trifft wie "In eigener Sache wurden sie ihrem Anspruch nicht immer gerecht und gefährden damit ihre Glaubwürdigkeit. Meines Erachtens ist es insbesondere bei dem hohen Ziel des Klimaschutzes schädlich und kann kontraproduktiv sein, die eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel zu setzen." trifft, dann sei das seiner Ansicht nach mehr als nur ein Fingerzeig.
Besonders irritiert zeigt sich Gawlik dann aber darüber, dass in den Ausschüssen seitens der Verwaltung der Eindruck vermittelt wurde, man habe bereits während des Prüfungszeitraumes reagiert, da man ja noch in 2015 zwei Blockheizkraftwerke im Gymnasium installiert habe, denn die Präsidentin des Rechnungshofes führt genau dazu aus: "In keiner geprüften Kommunen gab es umfängliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen für alle energetischen Investitionen (zum Beispiel Blockheizkraftwerk, Photovoltaikanlage). In zwei Kommunen lagen Berechnungen über erwarteten verminderten CO2-Ausstoß vor. Beschränkt waren die Berechnungen auf diese Anlagen ohne Berücksichtigung etwaiger Alternativen und ohne Berücksichtigung von Folgekosten. Nach den eingesehenen Unterlagen gab es keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Ein Vergleich möglicher wirtschaftlicherer Alternativen fand nicht statt. Nach § 12 GemHKVO soll, bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich mehrerer in Betracht kommender Möglichkeiten ermittelt werden."
Hintergrund: Dem Rat der Stadt Burgdorf liegt eine Beschlussvorlage zur Behandlung am kommenden Donnerstag, 24. August 2017, vor, in der der Bürgermeister beauftragt werden soll, einen Förderantrag für die Fortführung des Klimaschutzmanagements über das Jahr 2017 hinaus zu stellen.