Kein Haushaltsausgleich: FDP moniert die fehlende Leistungsfähigkeit der Stadt
Der Burgdorfer FDP-Politiker Thomas Dreeskornfeld fühlt sich durch die Prüfungsmitteilung der Präsidentin des Niedersächsischen Rechnungshofes aus dem Juni dieses Jahres in seiner Position bestätigt, den Haushalt 2017 der Stadt Burgdorf abzulehnen. Denn laut Dreeskornfeld stellt die Präsidentin nüchtern in ihrer Mitteilung fest: "Der Haushaltsausgleich 2015 war nicht erreicht. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung war unter Berücksichtigung eventueller Fehlbeträge nicht ausgeglichen. Auf Grundlage der in die Prüfung einbezogenen Unterlagen war bei der Stadt Burgdorf zum Zeitpunkt meiner örtlichen Erhebung im August 2016 die dauernde Leistungsfähigkeit nicht anzunehmen."
"Und wenn dann auch noch die Präsidentin im Kontext der Haushaltsicherung an das Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erinnern muss", fragt sich Dreeskornfeld, "wer außer dem Bürgermeister für die Einhaltung des NKomVG eigentlich verantwortlich ist?" Die Ausführungen der Präsidentin würden hierzu sagen: "Gemäß § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG ist im Haushaltssicherungskonze pt festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrags in den künftigen Jahren vermieden werden soll. Grundlage meiner Bewertung des Haushaltssicherungskonzepts waren die ‚Hinweise zur Aufstellung und inhaltlichen Ausgestaltung des Haushaltssicherungskonzepts‘. Ich habe geprüft, ob das Haushaltssicherungskonzept 2015 diesen Hinweisen entsprach. Die Stadt Burgdorf stellte nicht dar, wie künftige Fehlbeträge vermieden werden und wann der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden sollte. Sie erreichte den Haushaltsausgleich in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 nicht. Die beschriebenen Maßnahmen waren innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung in der Summe nicht geeignet, den Haushaltsausgleich wiederherzustellen. Eine Begründung, warum ein Ausnahmefall vorliegt, fehlte", decken sich genau mit meinen Hinweisen im Rahmen der Beratung zum Haushalt 2017, so Dreeskornfeld.