Übermittlung personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Auf Grund der Bestimmung des § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes wird die Meldebehörde der Gemeinde Isernhagen bis zum 31. März 2018 Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2019 volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermitteln.
Die Übermittlung der Daten dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes ist eine Datenübermittlung der Meldebehörde an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.
Betroffene Einwohnerinnen und Einwohner, die vom oben genannten Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung bei der Gemeinde Isernhagen abgeben. Dies kann persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros oder auf dem Postweg erfolgen.