Burgdorf

Beseitigung von Schnee und Eis

[BURGDORF]

Die Burgdorfer Stadtverwaltung bittet Haus- und Grundstückseigentümer, der Räum- und Streupflicht nachzukommen. Gegenwärtig müssen die Grundstückseigentümer darauf achten, dass die Gehwege und Fußgängerzonen begehbar gehalten werden, denn nicht alle Straßen- und Gehwegreinigungen werden von der städtischen Straßenreinigung durchgeführt.

Die Reinigung der Gehwege, gemeinsamer Rad-und Gehwege und der Fußgängerzonen ist den Eigentümern der anliegenden Grundstücke (Reinigungspflichtige) durch die städtische Straßenreinigungssatzung, die zum Download unter diesem Text bereit steht, auferlegt.

Zusätzlich sind in der Reinigungsklasse 0 auch die Fahrbahnen von den Anliegern zu räumen und zu streuen. Ein Straßenverzeichnis mit den Reinigungsklassen ist ebenfalls unter diesem Text zu finden einzusehen. Die Reinigungspflichtigen haben darauf zu achten, dass Gehwege und Fußgängerzonen begehbar gehalten werden.

Bei Schneefall ist die Reinigung der Gehwege auf einer Breite von 1,50 Meter von den anliegenden Grundstückseigentümern an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr durchzuführen. Bis 20 Uhr ist das Schneeräumen und das Streuen bei Bedarf zu wiederholen.

Wenn Gehwege nicht vorhanden sind, ist ein ausreichend breiter Streifen (mindestens 1 Meter) neben der Fahrbahn oder – wenn ein Seitenraum nicht vorhanden ist – am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten.

Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht und Streusalz nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten verwendet werden.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Burgdorf auf die möglichen Gefahren durch Eiszapfen über Fuß- und Gehwegen hin, die sich durch einsetzende Wetteränderung von Dächern lösen können. Diese Eiszapfen können durch einfaches kontrolliertes Wegschlagen entfernt werden. Bei unzugänglichen Stellen sollte eine Fachfirma für die Entfernung beauftragt werden.

Download: 32_1_strassenreinigungssatzung.pdf

Download: 32_2_strassenreinigungsverordnung.pdf

Download: 32_1_und_32_2_anlage_strassenverzeichnis.pdf

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