Burgdorf

Schöffenwahl 2018

[BURGDORF]

Gesucht werden für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Burgdorf oder Landgericht Hildesheim als Vertreter/in des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Burgdorfs sind aufgerufen, sich bis zum 31. März 2018 für das Ehrenamt zu bewerben.

Schöffin bzw. Schöffe kann werden, wer

– die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

– zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist,

– in Burgdorf wohnhaft ist,

– für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,

– sich nicht in der Insolvenz befindet und auch keine eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen abgegeben hat,

– nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten (auch nicht zur Bewährung) verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,

– nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (Richter/in, Polizeibeamter/in, Bewährungshelfer/in usw.) oder Religionsdiener/in ist,

– nicht hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Staatssicherheitsdienstes der DDR war.

Neben diesen formalen Kriterien sollte beachtet werden, dass das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt.

Ein Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Stadt Burgdorf sowie unter diesem Text zu finden.

Die Anträge können bis zum 31. März 2018 per Brief an die Ordnungsabteilung der Stadt Burgdorf, Spittaplatz 4, per Fax an 05136/8984330 und per Mail an ordnungsamt@burgdorf.de eingereicht werden

Download: bewerbungsformblatt_schoeffenwahl_2018.pdf

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