Burgdorf

Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jahre 2019 bis 2023

[BURGDORF]

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 ist wieder eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie aufzustellen. Insgesamt sind für die kommende Amtsperiode acht Personen vorzuschlagen, und zwar je zur Hälfte Frauen und Männer.

Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ferner müssen die vorgeschlagenen Personen zu Beginn der Wahlperiode, 1. Januar 2019, das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Ein Vorschlag muss den Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.

Wer Interesse an der Übernahme dieses Ehrenamtes hat, sollte sich bis zum 28. Februar 2018 bei der Stadt Burgdorf im Jugendamt, Rathaus I, Marktstraße 55 in Burgdorf, melden. Telefonische Auskünfte werden unter 05136/898-318 erteilt.

Die Vorschlagsliste wird durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie verabschiedet. Die Berufung der Schöffen erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts Hildesheim.

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