Sehnde

Abgabenbescheide und Hundesteuerbescheide werden versandt

[SEHNDE]

Die Stadt Sehnde weist darauf hin, dass am 11. Januar 2018 die Jahresbescheide für Grundbesitzabgaben versandt werden. Sehr zufrieden sind Stadt und Stadtwerke auch in diesem Jahr mit dem guten Rücklauf der Wasserablesekarten. Lediglich von knapp 8 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher mussten die Verbräuche geschätzt werden, weil die Ablesekarte nicht zurückgesandt wurde. Alle Steuer- und Gebührensätze bleiben 2018 stabil.

In diesem Jahr werden auch alle 1.500 Hundesteuerbescheide versandt. Sonst ist das wegen der Dauerwirkung der Bescheide regelmäßig nur bei Änderungen der Fall. Auch 2018 ist die Hundesteuer zwar unverändert geblieben, aber durch den Versand aller Hundesteuerbescheide sollen "Karteileichen" festgestellt und die Adressdatei aktualisiert werden.

Fragen zu den Abgabenbescheiden beantworten die Mitarbeiterinnen des Bereichs Steuern im Fachdienst Kasse und Steuern zu den allgemeinen Sprechzeiten unter den in den Bescheiden angegebenen Kontaktdaten.

Sofern die Zahlungspflichtigen ihre Abgaben noch nicht mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens einziehen lassen, weist die Stadt Sehnde ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Sie ersparen sich dadurch Zeit und Wege und eine pünktliche Zahlung ist gewährleistet. Einen Vordruck zur Erteilung einer SEPA-Lastschriftermächtigung hält die Stadt Sehnde unter dem Auswahlpunkt "Formulare" unter www.sehnde.de bereit.

Für an Statistik Interessierte: Erstellt wurden 11.900 Bescheide für 33.000 aktive Abgabenfälle. Dabei wurden Forderungen von über 16 Millionen Euro in 148.000 Datensätzen an die Stadtkasse übergeben.

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