Lehrte

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes: Start der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

[LEHRTE]

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der so genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung, zu der insgesamt etwa 38.000 Beteiligungen eingegangen sind.

Am 24. Januar 2018 hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit jetzt die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar ist.

Bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de, Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt per Mail an lap@eba.bund.de oder postalisch an die oben genannte Adresse richten.

Die Stadt Lehrte weist ausdrücklich auf diese Beteiligungsmöglichkeit hin und bittet um eine möglichst breite Teilnahme.

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