Vertreter der Kali+Salz sagen Teilnahme an Bürgerversammlung in Sorgensen ab
Zum gestrigen Montag, 5. März 2018, hatte der Ortsvorsteher des Burgdorfer Ortsteils Sorgensen, Dirk Schwerdtfeger, zu einer Bürgerversammlung zur Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen in die Schützenkate Sorgensen eingeladen.
Neben Dirk Schwerdtfeger und Jörg Neitzel, Ortsvorsteher von Dachtmissen, sowie den Vertretern der Stadt Burgdorf, Erster Stadtrat und Kämmerer Lutz Philipps und Stadtplaner Jan-Hinrich Brinkmann, fanden sich zum Thema an diesem Abend gut 90 Bürger und Bürgerinnen aus den beiden Ortsteilen in der damit vollbesetzten Schützenkate ein. Eingeladene Vertreter der Kali+Salz sagten ihre Teilnahme, wie auch bei ähnlichen Veranstaltungen in den betroffenen Gemeinden, an der Bürgerversammlung in Sorgensen ab.
Wie bei ähnlichen Veranstaltungen in der vergangenen Zeit in Hänigsen, Uetze, Burgdorf und Wathlingen (der AltkreisBlitz berichtete) ging es bei dieser Versammlung ebenfalls um das von der K+S Baustoffrecycling GmbH, Sehnde beantragte Planfeststellungsverfahren zur Abdeckung und späteren Begrünung der Kalihalde in Wathlingen.
Weitere Inhalte dieses Verfahrensantrags sind die Einrichtung einer Recyclinganlage und die Aufbringung von leicht kontaminiertem Bauschutt auf die Halde, der keine Sondermülldeponierung verlangt.
Neben den Folgen an, auf und unter der Halde beinhaltet der Verfahrensantrag verschiedene Szenarien über die gesamt mit diesen Maßnahmen verbundenen verkehrlichen und zeitlichen Auswirkungen auf die jeweils betroffenen Umfeldgemeinden.
In dem in den Gemeinden Nienhagen, Wathlingen, Uetze und zwischenzeitlich auch in Burgdorf ausliegenden Unterlagen zum Verfahrensantrag heißt es zu dem an diesem Abend in Sorgensen vorrangigem Thema "Verkehrliche Belastung" lapidar: "Der Betrieb soll ausschließlich werktags während der Tagzeit zwischen 6 und 22 Uhr stattfinden, in der Regel jedoch nur montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr. Täglich wird mit 200 Fahrten pro Tag für die Anlieferung des Abdeckmaterials sowie 100 Fahrten von Beschäftigten, Handwerkern und anderen gerechnet. Wirkfaktoren des Vorhabens sind unter anderen Verkehr, Lärm, Staub, Erschütterungen, die erhöhte Sichtbarkeit und erhöhte Verschattungswirkung der Halde, Flächeninanspruchnahme, Anpassung/Verlegung von Wirtschaftswegen sowie die Einleitung von Wässern in den Fluss Fuhse. Durch den vorhabensbedingten Zusatzverkehr können neben Wathlingen auch benachbarte Ortschaften wie Nienhagen, Eicklingen und Hänigsen betroffen sein … bei einer Vorhabensdauer von 16,1 bis 24,8 Jahre."
Jan-Hinrich Brinkmann führte die interessierte Versammlung in der Schützenkate mit einem kurzen Lichtbildvortrag in die Inhalte des Verfahrens ein, insbesondere in die Ergebnisse über die mögliche verkehrliche Belastung der einzelnen Ortsteile aus drei begutachteten optionalen Verkehrsführungen.
Die Auslegungsfrist für dieses Planfeststellungsverfahren zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung begann am 16. Januar 2018 und endete zum 15. Februar 2018. Allerdings könne jeder Bürger, beziehungsweise jeder der sich von einer dieser Planmaßnahmen negativ betroffene sehe oder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zum Ablauf des 15. März 2018 seine Einwendungen schriftlich und am besten an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld erheben.
In diesem Sinn hat Lutz Philipps die Einwendungen der Stadt Burgdorf gegen den geplanten und seitens der K+S gutachterlich belegten vorhabensbedingten Zusatzverkehr durch die betroffenen Burgdorfer Ortsteile vorformuliert und wird diese Einwendungen auf der anstehenden Ausschusssitzung am 6. März 2018 zur Versendung an das Landesamt inhaltlich genehmigen lassen.
Ein Ergebnis der Diskussionen in der Schützenkate führte zur Ergänzung dieses Schreibens um die Forderung zusätzlicher gutachterlicher Untersuchungen aller verkehrlichen Auswirkungen auf die möglichen Routenführungen.
Die vorliegenden Inhalte und Aussagen eines von K+S beauftragten Gutachtens wurden von der Versammlung angezweifelt. Im besonderen wiesen Lutz Philipps und Jan-Heinrich Brinkmann die Versammlung darauf hin, dass die Planunterlagen, die an diesem Abend in sechs DIN A 4-Ordner vorlagen, auch im Internet unter www.uvp.niedersachsen.de oder unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ eingesehen werden können.
Eine erste Vorhabenbeschreibung des Ingenieurbüros Bosch & Partner, Hannover steht zudem unter diesem Text zum Download bereit.
Download: Halde_Planauslegung.pdf
Download: Zusammenfassung_Planinhalte_Abdeckung_Halde_Niedersachsen_in_Wathlingen__01.pdf