Ein in Lehrte am Fahrbahnrand in Höhe Auf den Pohläckern 11 abgestellter Sattelauflieger der Marke Krone wurde zwischen Freitag, 16. März 2018, 15 Uhr, und Sonnabend, 17. März, 3 Uhr, von unbekannten Täter entwendet. Der grünfarbige Sattelauflieger ist mit Baumaterial beladen und hat einen geschätzten Zeitwert von etwa 10.000 Euro. Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit dem genannten Sachverhalt gemacht haben oder Hinweise zu den bislang unbekannten Tätern geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeikommissariat Lehrte unter der Rufnummer 05132/827-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Hinweise werden auch online unter www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de unter dem Menüpunkt "Hinweis geben" entgegen genommen.
Ein 20-jähriger Fahrzeugführer befuhr am Freitag, 16. März 2018, gegen 21 Uhr mit seinem VW Bora die K 139 aus Ilten kommend in Richtung Lehrte. Auf Grund von Schneeglätte verlor der 20-jährige die Kontrolle über seinen Pkw und kam von der Fahrbahn ab. Dabei pralle er gegen einen am Fahrbahnrand stehenden Baum. Durch den Aufprall wurde der Fahrzeugführer leicht verletzt. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und am Baum ist ebenfalls ein Schaden entstanden. Der Gesamtschaden wird von der Polizei auf etwa 3000 Euro geschätzt.
Eine 24jährige VW Lupo Fahrerin befuhr am gestrigen Sonnabend, 17. März 2018, um 12:40 Uhr die Kreisstraße 135 aus Lehrte kommend in Richtung Ramhorst. Infolge nicht angepasster Geschwindigkeit bei den örtlichen Straßenverhältnissen, kam sie mit dem Fahrzeug von der schneeglatten Fahrbahn ab und überschlug sich. Die Fahrzeugführerin wurde leicht verletzt. Es entstand ein Totalschaden am Fahrzeug sowie Flurschaden.
Ein rumänischer 27-jähriger Fahrzeugführer aus Röddensen fiel am gestrigen Sonnabend, 17. März 2018, gegen 20 Uhr einer Streifenwagenbesatzung auf, da der Mann verbotener Weise die Fußgängerzone befuhr. Während der Verkehrskontrolle stellen die Beamten erweiterte Pupillen fest. Ein Drogentest verlief positiv auf Amphetamin. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet sowie die Weiterfahrt untersagt.