Wedemark

Informationsveranstaltung zum Elterngeld

[WEDEMARK]

In der Gemeinde Wedemark beantragen immer mehr Eltern Elterngeld, zunehmend beide Elternteile gemeinsam. Über die Eckpunkte und Möglichkeiten des Elterngeldbezuges in der Wedemark informiert das Team Soziales der Gemeinde im Forum des Schulzentrums am Donnerstag, 16. August 2018 um 19 Uhr.

Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Familienleistung, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen soll. Dabei ergeben sich verschiedene Optionen und Kombinationen für Familien, diese Unterstützung zu erhalten. Um Eltern in der Wedemark über ihre Möglichkeiten und Ansprüche zu informieren, lädt das Team Soziales der Gemeindeverwaltung werdende Eltern die in der Wedemark wohnen, zu einer Informationsveranstaltung in das Forum des Schulzentrums in Mellendorf ein. "Obwohl der Rechtsanspruch zunehmend genutzt wird, stellen wir in unseren Einzelberatungen immer wieder gravierende Wissenslücken fest", erläutert Sandra Runge, Mitarbeiterin im Team Soziales im Rathaus. Damit Eltern nicht unwissentlich auf ihre Rechte verzichteten, werde in der Infoveranstaltung die Möglichkeit gegeben, alle Fragen rund um das Elterngeld von einem Expertenteam umfänglich und direkt beantworten zu lassen.

Die Anträge auf Elterngeld in der Wedemark nehmen merklich zu. "Im Jahr 2017 gingen 249 Anträge bei uns ein", beziffert Sandra Runge. "Bis heute sind es in diesem Jahr schon 179. 2017 hatten wir bei 40 Prozent aller Akten Anträge auf Elterngeld von Vater und Mutter gleichzeitig. In diesem Jahr verzeichnen wir hier einen Anstieg um fast 20 Prozent." Die Partnermonate würden offensichtlich immer häufiger in Anspruch genommen, heißt es auf dem Team Soziales. "Auch die Möglichkeit, Elterngeld über einen längeren Zeitraum mit dem ElterngeldPlus zu strecken, erfährt einen sehr deutlichen Anstieg", ergänzt Sandra Runge. 2017 wären es noch 22 Prozent gewesen, in diesem Jahr seien es bereits 30 Prozent. Außerdem sei festzustellen, dass immer häufiger die Möglichkeit in Anspruch genommen werde, während des Elterngeldbezuges einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.

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