Am 10. und 11. November 2018 werden in der katholische St. Nikolaus Pfarrgemeinde Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) neu gewählt. Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarrgemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen pastoralen Anliegen beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes und öffentlichen Lebens erfolgt.
Als Grundlage der Arbeit dient die jeweilige PGR-Satzung, wie sie vom Bischof in Kraft gesetzt worden ist. Hier sind unter anderem als Aufgaben formuliert: Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- oder Beschlussgremium, Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen sowie Vertretung der gemeindlichen Anliegen in der Öffentlichkeit, Stellungnahme zum Haushalt und Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung. Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten, den geborenen (Hauptberuflichen der Pfarrgemeinde) sowie möglichen berufenen Mitgliedern. Dieser Kreis übernimmt in einer Schlüsselfunktion Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen und vielfältigen Gemeinde.
Grundlage für die Bildung eines Kirchenvorstandes ist ein bischöfliches Gesetz, das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für die Diözese Hildesheim. In diesem und in der dazu erlassenen Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände (GAKi) sind außerdem die vom Kirchenvorstand in seiner Arbeit zu beachtenden Regelungen enthalten. Der Kirchenvorstand ist daher für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Pfarrgemeinde zuständig. Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans und die Prüfung der Jahresrechnung. Er muss zu allen baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel als die Nikolauskirche einen neuen Innenanstrich erhalten und ein neuer Pfarrbus angeschafft werden sollte, zustimmen. Er ist auch zuständig für die Mitarbeiter/innen. Das bezieht sich nicht nur auf die Einstellung einer Pfarrsekretärin oder eines Hausmeisters, sondern auch auf die ehrenamtlich Tätigen in der Pfarrgemeinde. Zwar bekommen Ehrenamtliche keine Entlohnung, aber der Kirchenvorstand hat ihnen gegenüber die gleichen Sorgfaltspflichten wie bei hauptamtlich Angestellten. So will es beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz. Eine Kirchengemeinde gilt arbeits- und sozialrechtlich als Unternehmen und wird vertreten durch den KV. Der KV ist somit zugleich auch Arbeitgeber der Pfarrgemeinde.
Beide Gremien werden auf vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder der Kirchengemeinde sind diejenigen Katholiken, die ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben.
Für den Pfarrgemeinderat kandidieren Dr. Ulrich Ensinger, Barbara Gebbe, Carola Hoffmann, Ricarda Lott, Wolfgang Obst, Elisabeth Quellmalz, Katharina Reich, Nevina Rojda, Alexandra Schilke, Kristina Sybille Schwelgin, Kristina Spaqi und Norbert Wedekin.
Für den Kirchenvorstand stellen sich Dr. Norbert Gebbe, Dr. Magdalena Giebeler-Degro, Gertrud Kluger, Irene Lohaus, Andreas Marx, Stephan Marx, Heribert Möller, Wolfgang Obst, August Josef Renken, Niels Saul, Gregor Stanke, Helmut Strohe und Markus Wzietek zur Wahl.
Beide Gremien bestehen aus zehn Mitgliedern. Dem PGR gehören Kraft Amtes Martin Karras als Pfarrer der Gemeinde, Hartmut Berkowsky als Diakon und Gemeindereferent Stefan Horn an. Dem KV Pfarrer Martin Karras.
Mit einer Wahlbenachrichtigungskarte wurden erstmals alle Wahlberechtigten zur Wahl von PGR und KV aufgerufen. Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, besteht erstmals auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Der Antrag zur Briefwahl muss bis zum 1. November erfolgen. Bis spätestens zum 10. November 2018, 18 Uhr, müssen die Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro, dem Wahlbüro, Im Langen Mühlenfeld 19, eingegangen sein. Ihre Stimmen können die Gemeindemitglieder Sonnabend, 10. November, von 15 bis 16 Uhr im rollenden Wahllokal, dem Infomobil der Pfarrgemeinde, am Haus der Begegnung in Hänigsen, von 16.30 bis 17.30 auf dem Parkplatz an der Volksbank, Wilhelm-Busch-Straße 7 in Dollbergen, und von 8 bis 13 Uhr auf Wochenmarkt auf dem Schützenplatz in Burgdorf, ebenfalls im Infomobil, abgeben. Am Sonntag, 11. November, kann von 8.30 bis 10.30 Uhr im Pfarrheim von St. Matthias in Uetze sowie von 10 bis 13.00 Uhr und von 17.30 bis 19.30 Uhr, im Pfarrheim von St. Nikolaus in Burgdorf gewählt werden.