Sehnde

Ausbildungslehrgang zum Führen von Einsatzfahrzeugen

[SEHNDE]

Dass Kraftfahrer für Lkw´s bei der Feuerwehr mittlerweile unentbehrlich sind, wird bei der Größe der Einsatzfahrzeuge wohl jedem klar. Grund genug, um die Ortsfeuerwehren in der Stadt Sehnde mit weiteren Kraftfahrern zu verstärken.

Stadtausbildungsleiter Ralph Spannkebel organisierte mit seinem Team erneut einen Ausbildungslehrgang. In insgesamt drei Wochen wurden die Teilnehmer ausgebildet. Die Ausbildung befasste sich mit der Technik sowie Wartung und Pflege von Einsatzfahrzeugen. In der Fahrpraxis ging es für die vier Teilnehmer unterstützt durch drei Ausbilder auf die Straße. Hier galt es das theoretisch erlangte Wissen in die Praxis umzusetzen.

Zusätzlich zum Fahren mit Einsatzfahrzeugen kamen weitere Ausbildungseinheiten, unter anderem Sonder- und Wegerechte, die mit dem Führen eines Einsatzfahrzeuges als Fahrzeugführer eine große Verantwortung gegenüber ihren mitfahrenden Einsatzkräften und den anderen Verkehrsteilnehmern darstellt. Mit der Fahrberechtigung sind die Feuerwehrkräfte zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die zulässigen Gesamtmassen bis zu 4,75 oder bis zu 7,5 t berechtigt. Vorraussetzungen sind, dass man mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und ehrenamtliches Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr ist.

Im Sprachgebrauch wird die Fahrberechtigung auch als "Feuerwehrführerschein" bezeichnet. Es handelt sich ausschließlich um eine Fahrberechtigung, die zum Führen von Fahrzeugen mit der entsprechenden zulässigen Gesamtmasse von angeordneten Dienstfahrten berechtigt. Die Nutzung der Fahrberechtigung außerhalb dieses Geltungsbereiches werde wie ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis behandelt.

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